Ihre Mitgliedschaft bei der AWG Bad Doberan eG kurz und informativ erklärt
Vorzüge
Mitglied werden
Mitspracherechte
Kündigung
Vorzüge einer Mitgliedschaft?
Wer eine Genossenschaftswohnung bezogen hat, genießt mehrere Vorteile. Vor allem den, vor einer Kündigung sicher zu sein, weil er mit seinem Dauernutzungsvertrag ein lebenslanges Wohnrecht hat. Klagen auf Eigenbedarf oder jährliche Mieterhöhungen gibt es nicht. Als Mitglied ist es möglich, innerhalb der Genossenschaft umzuziehen und verschiedene Wohnformen wie z. B. das altersgerechte oder Betreute Wohnen in Anspruch zu nehmen. Die Gemeinschaft steht immer im Vordergrund – gesellige Treffen in Gemeinschaftsräumen oder Hoffeste fördern den Zusammenhalt in der Nachbarschaft. Weiterhin sind Mitglieder gleichzeitig Miteigentümer und haben dementsprechend verschiedene Mitspracherechte.
Wie wird man zum Mitglied?
Die Mieter einer Wohnungsgenossenschaft werden durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen Mitglieder, sind somit Miteigentümer und bestimmen über die Geschäftspolitik mit. Ein Genossenschaftsanteil ist in unserer Genossenschaft auf 155,00 € festgelegt. Je nach Wohnungsgröße zahlen die Mitglieder vor dem Einzug zwischen 775,00 € bis 1.705,00 € ein.
Hinweis: Unsere Mitglieder nehmen oft an, dass beide Nutzungsvertragspartner Mitglied seien. In einer Ehe ist aber immer nur ein Ehepartner das Mitglied, es sei denn, der andere Ehegatte ist Mitglied für eine Pkw-Stellfläche oder Garage geworden.
Welche Mitspracherechte hat man?
Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte alle 5 Jahre die Vertreter aus den entsprechenden Wohngebieten, welche ihre Interessen vertreten sollen. Als Gemeinschaftseigentümer haben die Mitglieder über ihre gewählten Vertreter das Sagen.
Die jährlich stattfindende Vertreterversammlung ist in einer Genossenschaft immer das höchste Organ. Sie übernimmt wichtige Aufgaben wie zum Beispiel die Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung über die Gewinnverwendung, denn in einer Genossenschaft machen allein die Mitglieder und nicht Aktionäre oder Gesellschafter Gewinn. Und die Vertreter entscheiden, ob der Aufsichtsrat und der Vorstand für ihre Tätigkeit entlastet werden.
Kündigung der Mitgliedschaft?
Sollte es zur Kündigung von Nutzungsverträgen für eine Wohnung, einen Stellplatz oder eine Garage kommen, kann auch die Mitgliedschaft gekündigt werden.Eine Kündigung ist ausschließlich zum Geschäftsjahresende möglich und mit einer Frist von 6 Monaten (Stichtag 30.06. eines Jahres) verbunden. Sie muss schriftlich erfolgen, d. h. dass sie eigenhändig unterschrieben werden muss, und der AWG im Original zugehen, anderenfalls bleibt der ausgezogene Mieter auch bei Auszug weiterhin Mitglied der Genossenschaft. Nach Feststellung des Jahresabschlusses wird dann das Geschäftsguthaben ausgezahlt.