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Aufbau

Die Organe unserer Wohnungsbaugenossenschaft

Die Mitglieder: Ein Merkmal des genossenschaftlichen Grundgedankens ist die Mitbestimmung ihrer Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte alle 5 Jahre die Vertreter aus den entsprechenden Wohngebieten, welche ihre Interessen vertreten sollen. Als Gemeinschaftseigentümer haben die Mitglieder über ihre gewählten Vertreter das Sagen.

Die Vertreterversammlung: Die jährlich stattfindende Vertreterversammlung ist in einer Genossenschaft immer das höchste Organ. Die Vertreterversammlung übernimmt wichtige Aufgaben wie z. B. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung über die Gewinnverwendung. Die Vertreter entscheiden zudem, ob der Aufsichtsrat und der Vorstand für ihre Tätigkeit entlastet werden.

Der Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei, jedoch höchstens fünf Mitgliedern. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Vertreterversammlung für drei Jahre gewählt. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen.

Der Vorstand: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Sie werden vom Aufsichtsrat für die Dauer von höchtens 5 Jahren bestellt. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft und vertritt sie, sowohl vor Gericht als auch Dritten gegenüber.

Weitere Informationen können Sie in unserer Satzung nachlesen.

Die Struktur unserer Wohnungsbaugenossenschaft

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