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Im Falle einer Kündigung finden Sie hier die passenden Formulare.

– Kündigung Wohnung

– Kündigung Stellplatz / Garage

– Kündigung Rollator- / Fahrradbox

– Kündigung Mitgliedschaft

Hier gelangen Sie zum Formular 

Allgemeine Hinweise:


Kündigung Wohnung, Stellplatz / Garage
Das Mitglied kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten ordentlich kündigen. Sie ist immer spätestens am 3. Werktag eines Monats für den übernächsten Monat zulässig. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, d.h. dass sie eigenhändig unterschrieben werden muss, und der AWG im Original, zur Wahrung der Frist, rechtzeitig zugehen.


Kündigung Rollator- / Fahrradbox
Das Mitglied kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von zwei Monaten ordentlich kündigen. Sie ist immer spätestens am 3. Werktag eines Monats für den nächsten Monat zulässig. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, d.h. dass sie eigenhändig unterschrieben werden muss, und der AWG im Original, zur Wahrung der Frist, rechtzeitig zugehen.


Kündigung Mitgliedschaft
Sollte es zur Kündigung von Nutzungsverträgen für eine Wohnung, einem Stellplatz oder einer Garage kommen, kann auch die Mitgliedschaft gekündigt werden. Eine Kündigung ist ausschließlich zum Geschäftsjahresende möglich und mit einer Frist von 6 Monaten (Stichtag 30.06. eines Jahres) verbunden. Sie muss schriftlich erfolgen, d. h. dass sie eigenhändig unterschrieben werden muss, und der AWG im Original zugehen, anderenfalls bleibt der ausgezogene Mieter auch bei Auszug weiterhin Mitglied der Genossenschaft. Nach Feststellung des Jahresabschlusses wird dann das Geschäftsguthaben ausgezahlt.

Ansprechpartner
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Kündigung
Torsten Schuster
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Kündigung

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