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Miteinwohnen

Für die Aufnahme von Mitbewohnern, die keine engen Familienangehörigen (1. Grades) sind, ist die Erlaubnis durch die AWG notwendig.


Das Formular finden Sie in unserem AWG-Mitgliederportal.


Nach Prüfung des eingegangenen Formulars wird Ihnen die Entscheidung zum Miteinwohnen schriftlich mitgeteilt.

Allgemeine Hinweise:
Die unberechtigte dauerhafte Aufnahme einer Person in die Mietwohnung, für die eine Erlaubnis der AWG benötigt wird, kann wegen eines unerlaubten Miteinwohnens eine schwerwiegende Vertragsverletzung sein und zu einer Kündigung des Nutzungsvertrags führen.

Ansprechpartnerin
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Vermietung
Alexandra Quensel
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