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Allgemeiner Hinweis:
In dem Beschwerdebrief sollte anhand der Formulierung erkennbar sein, worüber sich der Mieter beschwert. Die Hausfriedensstörung sollte also so genau wie möglich beschrieben werden.


Ebenso vorteilhaft ist es, wenn man den eigenen Vortrag durch Beweise, wie z. B. ein Lärmprotokoll oder die Angabe von Zeugen etc., stützen kann. Das ist zwar keine Pflicht, aber es erleichtert uns die Beweisführung und wir können uns mit dem störenden Mieter konkret auseinandersetzen.

Ansprechpartnerin
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Vermietung
Alexandra Quensel
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Beschwerde

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