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Wenn Sie sich dazu entschließen, beispielsweise einen Hund, eine Katze oder jegliche Art von Reptilien in der Wohnung zu halten, bedarf es der vorherigen Zustimmung der AWG.
Wir entscheiden im konkreten Fall, ob wir eine Genehmigung für die Haustierhaltung erteilen.
Das Formular finden Sie in unserem AWG-Mitgliederportal.
Nach Prüfung des eingegangenen Formulars wird Ihnen die Entscheidung zur Haustierhaltung schriftlich mitgeteilt.
Allgemeine Hinweise zur Haustierhaltung:
Falls Sie nähere Informationen zum Thema Haustierhaltung benötigen, lesen Sie gerne hier nach:
- Mieterzeitung Ausgabe Dezember 2018 - 02 (Seite 14)
- Hausordnung (Punkt 7)
Ansprechpartnerin
Haustierhaltung
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