Aktuelles
Wichtige Änderungen Ihres Kabelfernsehens
Abschluss individueller Direktverträge ab dem 01.06.2024
Am 1. Dezember 2021 ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten. Ab dem 01.06.2024 endet die Kabelfernsehversorgung durch die AWG Bad Doberan eG.
Die AWG Bad Doberan eG hat aktuell einen Sammelvertrag mit Vodafone (Wittholz-Ring) und mit der Tele Columbus Gruppe - PYUR (restliche Wohngebiete) für unsere Mieter abgeschlossen. Die Kosten für Ihren TV-Kabelanschluss haben wir bislang über die Mietnebenkosten Ihrer Wohnung abgerechnet. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist die Umlage der Kabelfernsehversorgung über die Betriebskosten nicht mehr zulässig und endet durch uns zum 31.05.2024.
Das bedeutet für Sie als Mieter, dass Sie ab dem 01.06.2024 einen individuellen Direktvertrag mit einem Kabelanbieter abschließen müssen, da anderenfalls Ihre Fernsehversorgung über den Kabelanschluss nach dem 31.05.2024 eingestellt wird. Folglich können auch gebuchte Zusatzprodukte wie HDTV oder Pay-TV ohne einen TV-Basis-Vertrag nicht vollumfänglich genutzt werden. Internet- oder Telefonprodukte sind von der Umstellung nicht betroffen.
Das heißt - Sie als Mieter müssen aktiv werden, um das Fernsehen weiterhin wie gewohnt nutzen zu können! Alle Mieter erhalten im nächsten Jahr dazu weitere ausführliche Informationen per Post.
Unsere Empfehlung:
Wir empfehlen Ihnen, zeitnah einen eigenen Vertrag abzuschließen. Die Kosten für Ihre TV-Versorgung betragen zum Bsp. bei PYUR bzw. Vodafone ab dem 01.06.2024 10,00 € monatlich.
Alle wichtigen Informationen zum neuen Telekommunikationsgesetz, eine Schritt-für-Schritt Anleitung für Ihre Umstellung und besondere Umstellungs-Angebote finden Sie im Internet. Die Mitarbeiter von PYUR bzw. Vodafone beraten Sie auch telefonisch und kostenfrei.
Beitrag vom 01.12.2023